Vom Gerichtskreuz auf dem Galgenberg

Eine alte Frau ging in früheren Jahrhunderten in den nahen Wald, dort Holz zu suchen. Als sie mit dem Bündel auf dem Rücken heimwärts schritt, fiel ein hungriger Wolf sie an und fraß sie auf.

Nur eine Hand ließ er liegen, die am nächsten Tage von Bauersleuten gefunden wurde. Fromme Leute aus der Gemeinde Oberweis ließen an dieser Stelle ein Kreuz errichten, das in der einen Seitennische eine Hand, in der anderen einen Wolf zeigt. Wenn wir jetzt zum Altenhof hinaufgehen, können wir Hand und Wolf noch gut auf dem erhaltenen Kreuze sehen.

Anmerkung: Die Tiergestalt in der einen Seitennische ist ein Lamm mit Fahne. Es handelt sich hierbei um das Wappenzeichen der Prümer Fürstabtei, deren Gerichtsbarkeit Oberweis lange Zeit unterstanden hat.

Von dem Rechts- und Gerichtskreuz in der Friedhofsmauer von Oberweis berichtet der Volksmund:

Ein kleines geiziges Bäuerlein konnte es Gott und der Kirche nie verzeihen, daß am Karfreitag die Arbeit ruhen solle, um dadurch besser und tiefer des Opfertodes Christi gedenken zu können. So fuhr es während des Karfreitaggottesdienstes hinaus auf seinen Acker, um ihn für die Hafersaat vorzubereiten. Er war mutterseelenallein auf der Flur. Ob unser Bäuerlein nun Gewissenbisse hatte oder ihn der Trotz antrieb, er arbeitete wie ein Berserker und begab sich nach Beendigung der Arbeiten auf den Heimweg. Bei der Friedhofsmauer scheute plötzlich das Vieh und riß Wagen mit Bäuerlein den steilen Hang zur Prüm, den Hustert, hinunter. Der Bauer blieb bei diesem Unfall tot. So mahnt und warnt uns heute noch die auf diesem Kreuz abgebildete Hand, bei aller Hast und Unrast des Lebens, Gott als Schöpfer und Vater nicht zu vergessen und des Erlösungstodes Christi immer eingedenk zu sein.

© 1966 - Hans Theis, Neuerburg

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.