Während in Neuerburg bis zu Anfang des 17. Jahrhunderts im Gegensatz zu anderen Orten dieses Raumes nur vereinzelt Hexenprozesse stattgefunden hatten, stiegen nach dem geheimnisvollen Tode des gräflichen Fräuleins von Leuchtenberg im Jahre 1613 auf der Neuerburg die Verfahren gegen vermeintliche Hexen in den darauffolgenden Jahren vor dem Neuerburger Hochgericht erheblich an. Man hatte das Fräulein von Leuchtenberg, das sich als Braut des Neuerburger Herren zum Besuch auf der Burg aufhielt, nach einer stürmischen Winternacht tot in seinem Bette aufgefunden. Der Graf führte dieses ebenso schmerzliche wie peinliche Geschehnis auf die Tätigkeit von Hexen zurück, zumal der herbeigerufene Ortsmedikus Tod durch Vergiftung festgestellt haben wollte.
Der Tat verdächtigt wurde Frau Magdalena Pirken aus Neuerburg. Nach der Folterung legte sie nicht nur in eigener Sache ein Geständnis ab, sondern bezichtigte noch weitere 14 Personen aus der Stadt und ihrer Umgebung der Mittäterschaft. Frau Pirken fand den Tod auf dem Scheiterhaufen. Von diesem Jahre an folgte ein Prozeß dem anderen, und bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges standen nach erreichbaren Unterlagen 56 Menschen aus der Herrschaft Neuerburg als Hexen vor dem Hochgericht; nachweislich wurden 21 als Hexen verurteilt und verbrannt, nur von einer Person ist ein Freisprach bekannt.
Aus den zahlreichen Prozessen dieser Jahre sei das Verfahren gegen Frau Maria Lanker herausgegriffen, das im Jahre 1632 durchgeführt wurde und dessen Unterlagen noch fast vollständig erhalten sind.
Am 16. August 1627 beantragte der öffentliche Kläger, ein Herr von Pergener, im Auftrage des Herrn von Neuerburg beim Schultheiß Dietz, dem Vorsitzenden des Hochgerichts der Stadt Neuerburg, die Einleitung des Verfahrens gegen Frau Maria Lanker aus Neuerburg. In der öffentlichen Meinung werde diese Frau schon seit langem als Hexe verdächtigt; dieser Verdacht verstärke sich immer mehr. Er beantrage deshalb als Anwalt seines gnädigen Herrn die Ausrottung dieses unchristlichen Lasters und des schlechten Beispiels. Er fordere seine juristischen Erhebungen untersuchen zu lassen und einen Tag zur Vernehmung der von ihm benannten Zeugen zu bestimmen.
Bereits am nächsten Tag werden vom Gericht, dem außer dem Vorsitzenden noch sechs Neuerburger Bürger als Schöffen angehören, vier Zeugen vernommen. Nachdem am 18. August weitere fünf Zeugen ihre
Aussagen gemacht haben, hält der Ankläger das Belastungsmaterial für eine Verhaftung ausreichend. Das Provinzialgericht in Luxemburg, dem die Akten zur juristischen Begutachtung übersandt werden müssen, ist jedoch anderer Ansicht, und so muß der Vertreter der Anklage nach weiteren Belastungszeugen Ausschau halten. Nach Monatsfrist stellt er dem Gericht nochmals drei Zeugen vor. Als das Material auch jetzt noch nicht für ausreichend gehalten wird, läßt Herr von Pergener ein Jahr lang in dieser Sache nichts mehr von sich hören. Im Verlaufe des Jahres 1629 findet er wieder vier Leute aus Neuerburg, die belastende Aussagen gegen Maria Lanker machen.
Nochmals nehmen die Akten ihren Weg nach Luxemburg. Aber auch diesmal muß die Stellungnahme der Luxemburger Juristen negativ ausgefallen sein, denn am 7. Juni 1629 stellt das Gericht fest, die Unterlagen reichten noch nicht zum "leiblichen Angriff" aus. Zweieinhalb Jahre ist es wieder still um den Fall Lanker. Erst im Dezember 1631 und Januar 1632 können nochmals vier Zeugen namhaft gemacht werden. Insgesamt sind jetzt 20 Zeugen vernommen worden. Nach einer erneuten Rückfrage in Luxemburg beschließt das Gericht am 24. Januar 1632, Frau Lanker zu verhaften. Sie wird in einen als Gefängnis dienenden Turm der Stadtmauer eingesperrt.
Die Gerichtsverhandlung beginnt zwei Tage darauf, am 26. Januar 1632. Der Offizialkläger hat eine 17 Punkte umfassende Anklageschrift ausgearbeitet, die in programmatischer Form die gegen Frau Lanker erhobenen Vorwürfe enthält. Bevor diese Anklagepunkte verlesen werden, wird die Anklage aufgefordert, gutwillig ein Geständnis abzulegen. Sie könne so ihrem Seelenheil dienen, sich selbst und dem Gerichte Unkosten ersparen. In ihrer Antwort sagt Frau Lanker, sie werde jederzeit die Wahrheit sagen. Obgleich die Zeugen zur Geheimhaltung verpflichtet worden waren, scheinen ihr doch einige Anschuldigungen bekannt geworden zu sein, denn sie fügt hinzu "so aber einige Lügen über sie verbreitet hätten, so müßten sie am Tage des Jüngsten Gerichtes Gott Rechnung legen". Man fordert die Angeklagte auf, das Kreuzzeichen zu machen. Das Protokoll vermerkt: " Sie kann weder das kleine noch das große Kreuz machen." Man hält ihr vor, nunmehr bestehe noch größerer Verdacht, daß der böse Feind Gewalt über sie habe, da sie ungesegnet schlafen gegangen und aufgestanden sei. Frau Lanker gibt zur Antwort: " Den Namen Jesu hatte ich stets im Herzen und auf dem Mund, der ist ebenso gültig wie das Kreuz". Es folgt die Verlesung der Anklageschrift. Zu den meisten der allgemein gehaltenen 17 Punkte nimmt sie kurz und mit Entrüstung Stellung: "Mein Gott, was sind das für Leute!" - "Jeder kann sagen, was er will, es ist deswegen doch nicht wahr!" - "Wo soll ich denn solche Sachen gemacht haben?" - In ihrer
Erregung steht sie mehrmals auf und geht im Räume hin und her. Die über die Vernehmung geführte Niederschrift heißt sie gut. Die Verhandlung wird auf den 27. Januar vertagt.
An diesem Tage sind alle im Laufe der fünf Jahre vernommenen Zeugen vorgeladen. Sie werden in der Reihenfolge ihrer damaligen Vernehmung vorgeführt, ihre frühere Aussage wird nach der Vereidigung vorgelesen, etwaige Ergänzungen werden beigefügt. Es folgt die Gegenüberstellung mit der Angeklagten und die Verlesung des gesamten Protokolls der Zeugenaussage. Die Angeklagte kann dann jedesmal dazu Stellung nehmen. Alle Zeugen beginnen ihre Aussage mit der Feststellung, die Angeklagte werde in Neuerburg allgemein der Zauberei verdächtigt. Mit Nachdruck wird auch von allen Zeugen gegen die Frau der Vorwurf eines unmoralischen Lebenswandels erhoben und in Details erhärtet. Sie habe sich vor ihrer Ehe einiges zuschulde kommen lassen, gesteht Frau Lanker ein, sie habe aber diese Verfehlungen bereut und gebeichtet. Sie bittet, diese Dinge nicht in die Niederschrift des Gerichtes aufzunehmen. Mit Entrüstung wehrt sie sich gegen jede Beschuldigung, die ihr Zauberei vorwirft.
Die gewichtigsten Beschuldigungen seien im Folgenden aufgeführt: Eis Heinen sagt aus, die Angeklagte habe einigemale Rahm von ihrer Ziegenmilch ausgeliehen. Daraufhin habe die Ziege keine Milch mehr gegeben. Wilhelm Gedullig erzählt, von einer in Scheuern neuerworbenen Kuh, die Frau Lanker beschworen habe, sie gebe bestimmt keine Milch. Noch am gleichen Tage sei die Milch der Kuh versiegt und die Kuh sehr krank geworden. Beim Thomas May hat sie ein gesegnetes Tränklein, das für ein erkranktes Rind bestimmt war, heimlich ausgetrunken; das Tier ist eingegangen. Dem Claus Labertz soll die Angeklagte zu nächtlicher Stunde im Schlafzimmer zusammen mit noch anderen Personen in einem "ungewissen" Licht erschienen sein. Frau Margareth Textor behauptet, sie habe ihr Kind nicht stillen können und sei krank geworden, nachdem sie der Frau Lanker eine halbe Maß Wein versagt habe.
Unter den niedergeschriebenen Zeugenvernehmungen befindet sich sogar die Aussage der leiblichen Schwester; zum Gerichtstermin hat sie sich jedoch krank gemeldet. Als kleines Kind sei sie einmal in das Herdfeuer der Küche gefallen. Ihre jetzt angeklagte Schwester Maria habe aufgeschrien: "Sie ist ins Feuer gefallen!" Dabei habe sie im Nebenzimmer gesessen. Der Viandener Bürger Kiemer Lamprecht hat sich im Hause der Angeklagten und in ihrer Abwesenheit Fleisch und Brot angeeignet. Als er den Imbiß auf dem Heimweg zu sich nimmt, stellen sich gräßliche Leibschmerzen ein. Andere Zeugen behaupten, Frau Lanker habe den Vorwurf, eine Hexe zu sein, ruhig auf sich sitzen lassen.
Frau Lanker hört mit steigender Verwunderung und Verbitterung den Zeugenaussagen zu. In einigen Fällen bestätigt sie die Umstände des Geschehens, ohne jedoch im geringsten den Vorwurf der Zauberei zu akzeptieren. Mehreren Zeugen ruft sie zu: "Bedenke, daß du einmal in der Ewigkeit über deine Aussagen wirst Rechenschaft ablegen müssen; dort werden weder Beutel noch Ansehen dir helfen!" - Da es Abend geworden ist, wird die Verhandlung unterbrochen.
Am 29. Januar fährt man mit dem Prozeß fort. Der Vorsitzende fordert Frau Lanker nochmals zu einem gutwilligen Geständnis auf. Da sie vor und wahrscheinlich auch während der Ehe sich so oft gegen das sechste Gebot versündigt habe, könne der böse Feind leicht Macht über sie gewonnen haben, zumal sie sich nicht einmal mit dem Kreuzzeichen habe segnen können. Die Angeklagte antwortete: "Der Glaube genügt, um den bösen Feind zu vertreiben. Wohl habe ich vor der Ehe öfters das unterste zu oberst gekehrt, doch habe ich jedesmal dem Pastor gebeichtet."
Nach einem weiteren vergeblichen Versuch, sie zu einem Geständnis zu bewegen, wird die Angeklagte über die Möglichkeit ihrer Verteidigung belehrt. Gegenbeweise ihrer Schuld könne sie jederzeit vorbringen. Auch bleibe es ihr unbenommen, sich einen Verteidiger oder Ratgeber auszusuchen. Auch ihr Ehemann wird darüber belehrt. Sowohl dieser als auch die Beklagte verzichten auf alle rechtliche Hilfe; sie wollen die Sache Gott und dem Rechte überlassen. Der öffentliche Kläger beantragt, nachdem Frau Lanker wieder abgeführt worden ist, die "peinliche Befragung", d. h. die Anwendung der Folter. Nach einer Aussprache beschließen Schultheiß und Schöffen die Übersendung der Unterlagen an den Provinzialrat in Luxemburg.
Das Gutachten der Juristen liegt bereits am 3. Februar wieder vor (die Briefe aus Luxemburg sind jedoch in den Prozeßunterlagen nicht mehr vorhanden). Am 5. Februar nimmt der Prozeß seinen Fortgang. Nachdem Frau Lanker nochmals ausdrücklich auf eine Verteidigung verzichtet hat, werden ihr wiederum die 17 Anklagepunkte vorgelesen. Der bisherige Verlauf des Prozesses habe derart starke Verdachtsmomente erbracht, daß wohl niemand mehr an ihrer Schuld zweifeln könne, wird ihr vom Vorsitzenden bedeutet. Die Beklagte antwortet: "Wäre ich schuldig, so hätte ich bereits bei Beginn der Haft ein Geständnis abgelegt. Würde ich mich schuldig bekennen, so müßte ich lügen und würde mich selbstverdammen." Eine letzte Aufforderung zum gutwilligen Geständnis bleibt ohne Erfolg. " Ich bin unschuldig. Ich überlasse mich Gott und unserer lieben Frau, die werden mich nicht verlassen!"
Man führt Frau Lanker daraufhin " ad locum torturae". Man zeigt ihr die Folterinstrumente und erklärt die Folterungsmethoden.
Zwischendurch fordert man sie ständig zu einem Bekenntnis auf. Frau Lanker weigert sich nach wie vor. Nun werden ihr die Hände auf dem Rücken zusammengebunden, die Augen verhüllt. Von ihren Händen läuft ein Strick über eine Rolle an der Decke und zurück an eine Kurbelwelle. Die Kurbel wird in Tätigkeit gesetzt. An den auf dem Rücken zusammengebundenen Händen wird die Angeklagte mehrmals in die Höhe gezogen. Sie läßt die Prozedur ohne einen Schmerzensschrei über sich ergehen, was für das Gericht ein weiteres Indiz teuflischen Einflusses bedeutet. Sie wird wieder aufgefordert, mit dem Geständnis zu beginnen. Frau Lanker bittet, ihr die Hände loszubinden. Die Antwort: "Erst gestehe, dann wird man dich losbinden!"Die Angeklagte legt nunmehr das gewünschte Geständnis ab. Ihre Aussagen spiegeln die damaligen landläufigen Ansichten über die Tätigkeit der Hexen wieder: Sie ist von einem unbekannten Mann zur Sünde verführt worden. Sie hat Gott ab und dem Teufel zuschwören müssen. Sie hat sich mit anderen Hexen auf dem Hexentanzplatz im Mühlenwald getroffen. Dort haben sie Gelage und Tänzereien abgehalten und die bösen Taten ausgeheckt. Nochmals werden ihr alle Zeugenaussagen vorgelegt. Die meisten Vorwürfe bezeichnet sie als wahr und nimmt sie auf ihr Schuldkonto. Sie muß die Mittäter bei ihren Verbrechen und die Zechgenossen auf dem Hexentanzplatz nennen. Zu den von ihr Belasteten gehören Ehefrauen der anwesenden Schöffen und angesehene Männer aus Neuerburg; offensichtlich will sie sich an ihnen rächen. Der Rest der Folter wird Frau Lanker auf Gerichtsbeschluß erlassen; sie wird in das Gefängnis zurückgeführt. (Hier scheint mir eine kurze Überlegung notwendig: Es folgt für die Gefangene eine qualvolle Nacht, körperlich aber auch seelisch. Sie weiß, daß sie mit den Aussagen ihren Tod besiegelt hat. Bleibt sie jedoch bei ihren Aussagen, so ist sie wegen ihrer Lügen dem göttlichen Gerichte und dem ewigen Tode verfallen. Diese Überlegung erklärt ihr weiteres Verhalten.)
Bei der Vorführung am nächsten Tage wird Frau Lanker vom Vorsitzenden gefragt, ob sie bei ihrer gestrigen Aussage bleibe. Nach einer kleinen Pause sagt Frau Lanker: "Ich habe mich gestern übel bedacht. Ich habe alles nur erzählt, um möglichst bald von dieser Welt wegzukommen." Nach kurzer Überlegung spricht sie leise weiter: " Ich habe vor und während der Ehe oft gesündigt. Deswegen begehre ich den Tod. Gestern habe ich nicht die Wahrheit gesagt. Wohl habe ich gewünscht, zaubern zu können, habe es aber nie vermocht. Vielleicht hat sich der böse Feind in meine Gestalt verwandelt und so den Menschen Übles zugefügt."
Das Gericht bedeutet ihr, der Teufel vermöge so etwas nicht ohne ihre Einwilligung. Sie wird um ihres ewigen Heils willen aufgefordert, das Gericht und die Gerechtigkeit nicht mit solchen Behauptungen zu verspotten. Wegen ihres Geständnisses habe man gestern nicht auf der Fortführung der Folter bestanden. Falls sie jetzt ihr Geständnis zurückziehe, müsse sie mit einer schärferen peinlichen Befragung rechnen. "Was ist denn die Ursache für deine Widerspenstigkeit?", fragte der Vorsitzende.
Frau Lanker schweigt eine Weile, fängt dann zum ersten Male während des Prozesses zu weinen an, reicht dem Gerichtsschreiber die Hand und bittet ihn sowie das Gericht um Verzeihung: Die gestrigen Aussagen seien doch wahr! Sie gibt auch eine Erklärung für ihren Widerruf: Der böse Feind sei ihr um Mitternacht im Gefängnis erschienen und habe sie mit allerlei Listen zum Widerruf bewogen. Er habe ihr versprochen, mit Hilfe anderer Hexen so viel zu den Prozeßkosten beizusteuern, daß sie sich ruhig auf hundert Taler belaufen könnten.
Die Aussagen vom Vortage werden ihr in der Gesamtheit nochmals vorgelesen. Sie macht nunmehr geringfügige Änderungen, vor allem schließt sie einige Personen von der Mittäterschaft aus. Die Akten werden geschlossen und zur Beurteilung nach Luxemburg geschickt.
Nachdem der Gerichtsbote die Akten am 11. Februar wieder nach Neuerburg gebracht hat, ergeht am 12. Februar 1632 das Urteil:
"Zwischen dem ehrenfesten Maximini Pergener, gräflich kaylischem Amtmann, ex officio Kläger, eines - und Lankers Maria von der Neuerburg, Laster der Zauberei halber Beklagten und Inhaftierten, anderen Teils:Nach Übersehung des durchgeführten kriminalistischen Prozesses und der darüber erhaltenen rechtsgelehrten Hilfen erkennen Schultheiß und Schöffen der Stadt und des Hochgerichts Neuerburg, daß die Beklagte übel und unchristlich gehandelt und daß darum dieselbe wegen verschiedentlich betriebener Zaubertaten in die Hände des Nachrichters geliefert und durch denselben an gewöhnlichen Malefizplatz geführt und daselbst, andern zum abschrecklichen Exempel, nach vorhergehender Strangulation durchs Feuer von dem Leben zum Tod hingerichtet zu werden, mit gleichzeitiger Verurteilung zu den Gerichtskosten und der Herren-Buß von elf Goldgulden. — Ausgesprochen, Neuerburg am 12. Februar 1632 — Joes Dietz."
Die Durchführung des Urteils ist nicht in den Akten vermerkt, wird aber an einem der nächsten Tage erfolgt sein.
(c) Hans Theis, Neuerburg